Rechtsanwaltskanzlei
Matthias Teichner
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Tätigkeitsschwerpunkt: Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
 
 
Hepatitis
 
 

Hepatitisinfektionen, vor allem Infektionen mit dem Erreger der Hepatitis-C, spielen immer wieder eine Rolle bei der Bearbeitung von Medizinschadenfällen in meiner Kanzlei.

Diese Infektionen stehen meistens mit Krankenhausbehandlungen im Anschluß z. B. an einen Unfall im Zusammenhang. Nicht selten liegen diese Behandlungen viele Jahre zurück. Die späte Schadenmeldung bzw. Verfolgung von Schadensersatzansprüchen hängt damit zusammen, dass ein Test auf Hepatitis-C erst seit dem Jahre 1990 zur Verfügung steht.

Ein Anspruch auf Schadensersatz kann beispielsweise deshalb bestehen, weil die Indikation zur Bluttransfusion zu großzügig gestellt wurde oder weil die Blutspender vom Produzenten nicht ordnungsgemäß und sorgfältig genug ausgewählt und überwacht wurden. Aufklärungsfragen spielen meistens nur eine – von der Konsequenz her – untergeordnete Rolle.

Auch wenn die Bearbeitung dieser Schadenfälle kompliziert ist und die Erfolgsaussichten bei Mandatsübernahme – vielleicht noch schwieriger als sonst – beurteilt werden können, lohnt es sich m. E. in jedem Fall, der Frage der Haftung nachzugehen.

 
 
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