Mit dem Begriff "Patientenanwalt" soll in meinem Fall dem Interessierten angezeigt und signalisiert werden, dass ich im Bereich des Arzthaftungsrechts ausschließlich nur die geschädigten Patienten vertrete. Dabei erfolgt die anwaltliche Vertretung von (ehemaligen) Patienten, die gegenüber Ärzten und / oder Krankenhäusern den Vorwurf der Falschbehandlung oder unzureichenden Aufklärung erheben und hierauf eine bestimmte physische und / oder psychische Schädigung zurückführen, nicht aus "ideologischen" Gründen, sondern weil die Mandantschaft eine entsprechende Festlegung auf die Vertretung der einen oder anderen Seite in der Regel wünscht. In diesem Punkt mag auch der Standort meiner Kanzlei eine Rolle spielen; denn die Freie und Hansestadt Hamburg hat bis heute durch zwei große Krankenhausskandale von sich Reden gemacht. Dies hat dazu geführt bzw. beigetragen, dass man eine Art "Lagerdenken" entwickelt hat. Auch die Patientenberatungsstelle der Verbraucherzentrale Hamburg und der Verein "Patienteninitiative" - die beide im Anschluss und als (politische) Konsequenz des sog. Bernbeck-Skandals gegründet wurden - denken in diesen Kategorien und sprechen deshalb bei der Anwaltssuche entsprechende Empfehlungen aus. Hiergegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Es gibt indes diverse andere Rechtsgebiete (z.B. Mietrecht), in denen es einem Rechtsanwalt nicht verübelt wird, wenn er heute die eine und morgen die andere "Seite" anwaltlich vertritt. Insoweit hat man es im Bereich des Arzthaftungsrecht mit einer sensiblen Materie zu tun. Auch wenn die Entscheidung, in Hamburg als Patientenanwalt tätig zu werden, von den dargelegten Überlegungen mit beeinflußt war, so stehe ich voll und ganz, d.h. mit aller Konsequenz, hinter dieser bewußten Entscheidung. Dies obgleich - oder gerade weil - die Vertretung von Patienten gegenüber der Vertretung von Ärzten sicherlich aufwendiger und komplizierter ist. Allein die Aufbereitung des Sachverhaltes, wozu sowohl die Anforderung und Auswertung der (manipulierten?) Krankenunterlagen als auch die Rücksprache mit behandelnden und beratenden Ärzten meines Vertrauens und schließlich nicht selten das Studium von medizinischer Fachliteratur gehört, erfordert viel Zeit, Energie und Erfahrung. Wieviel leichter hat es da der gegnerische Kollege. Dieser wird von seinem Mandanten umfassend über den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse informiert und gleichzeitig medizinisch beraten. Insoweit halte ich die Vertretung von (geschädigten) Patienten für zwar mühsamer, aber zugleich wesentlich "reizvoller". Hinzu kommt, dass man als Patientenanwalt grundsätzlich die schwächere Partei vertritt. Dieser sollen meine medizinischen Kenntnisse (siehe Werdegang) zugute kommen. Bei allem Engagement als Parteivertreter im Einzelfall möchte ich aber nie den Blick für die "Gegenseite" und das "Ganze" verlieren. Über dem Ziel, im Einzelfall den Vorwurf der ärztlichen Falschbehandlung so gut es geht zu klären und sodann für einen möglichst "gerechten" Ausgleich zu sorgen, steht für mich das quasi oberste Ziel, mit meiner - auch wissenschaftlichen Arbeit - einen kleinen Beitrag für eine "bessere" medizinische Versorgung der Bevölkerung zu liefern. Insofern habe ich mir ein hohes, vielleicht sogar unerreichbares Ziel gesetzt. Dieses lohnenswerte Ziel ist meines Erachtens aber überhaupt nur erreichbar, wenn bei der Mandatsbetreuung nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Nicht jeder Fall darf zum Anlaß genommen werden, Strafanzeige zu erstatten (die Strafanzeige gilt im übrigen - zu Recht - als Kunstfehler des Patientenanwaltes) und / oder die Medien einzuschalten. Kollegen, die derart verfahren, prägen nicht selten das Bild des Patientenanwaltes auf Ärzteseite, worunter die Gesprächs- und Diskussionsbereitschaft zwischen beiden Berufsgruppen leidet. Eine bessere Medizin ist aber nicht gegen, sondern nur zusammen und gemeinsam mit der Ärzteschaft möglich und denkbar. Dies setzt wiederum voraus, dass Juristen und Mediziner miteinander im Gespräch und Meinungsaustausch bleiben. Deshalb muss mit viel Verantwortungsbewußtsein bei der anwaltlichen Vertretung von Patienten agiert werden. Dies muss man sich immer wieder vergegenwärtigen, wobei ich mit diesem Anspruch und mit diesen Überlegungen - zur Verwunderung der Ärzteschaft - bei meinem Klientel grundsätzlich auf Gehör und Zustimmung stoße. Patienten haben bis zu einem gewissen Maße durchaus Verständnis dafür, dass auch ein Arzt nicht davor gefeit ist, dass ihm bei der Behandlung eines Patienten ein Fehler unterläuft. Schwierigkeiten haben die Mandanten häufig viel mehr mit dem Verhalten des verantwortlichen Arztes nach dem Zwischenfall. Nicht selten gibt gerade dieses Verhalten den entscheidenden Ausschlag dafür, dass anwaltliche Hilfe und Beratung in Anspruch genommen wird. In Österreich gibt es im Übrigen seit längerem Ombudsmänner und -frauen, die als "Patientenanwalt" bezeichnet werden. In den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer sind die Rechte und Pflichten dieser Patientenanwälte, bei denen es sich nicht um Rechtsanwälte handelt bzw. handeln muss, geregelt. Im Wesentlichen sind diese Personen damit betraut, Beschwerden nachzugehen und Schlichtungen zu versuchen. In Deutschland werden in letzter Zeit mit dem Begriff "Patientenanwalt" diejenigen Personen bezeichnet, die sich aufgrund einer entsprechenden Vollmacht oder Bestellung durch ein Vormundschaftsgericht dafür einsetzen, dass Patientenverfügungen von Sterbenden beachtet werden. Auch in diesem Sinne bin ich bereits mehrfach als "Patientenanwalt" tätig geworden.
|